AGB & FAQ
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Mitsegelvertrages zwischen SEGELREICH als Vermittler und Ihnen als Teilnehmer. Mit der Buchung erkennen Sie die AGB an.
Der Mitsegelvertrag ist daher kein Pauschalreise- oder Beförderungsvertrag.
- Vertragsabschluss
Mit der Unterschrift binnen 14 Tage bieten Sie SEGELREICH den Abschluss eines Mitsegelvertrages für einen Segeltörn verbindlich an. - Alle Teilnehmer müssen in der Lage sein, frei zu schwimmen und dürfen nicht an ansteckenden oder Anfallskrankheiten leiden. Es obliegt dem Teilnehmer zu beurteilen, ob seine körperliche Konstitution den auf einem Segeltörn zu erwartenden Anforderungen entspricht.
Der Teilnehmer unterstellt sich dem Skipper und informiert den Anbieter vor dem Törn über eventuelle Beeinträchtigungen (z.B. in der Hör- oder Sehfähigkeit oder ausschlaggebende Bewegungseinschränkung).
d. Das Mitbringen von Drogen an Bord ist nicht gestattet.
e. Preisangaben gelten vorbehaltlich eventueller Druckfehler, Irrtümer oder Änderungen vor Abschluss des Mitsegelvertrags. Auf erfolgte Änderungen des Törnpreises muss der Anbieter den Teilnehmer vor Abschluss des Mitsegelvertrages hinweisen. Die im Mitsegelvertrag vereinbarte Törngebühr ist bindend; spätere Preisänderungen sind unwirksam.
f. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung seitens des Anbieters zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung, die Sie bitte umgehend sorgfältig prüfen und unterzeichnet an uns per Mail zurücksenden. - Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Törnpreises per Überweisung wird 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig, die Restzahlung des Törnpreises, ohne weitere Zahlungsaufforderung, ebenfalls per Überweisung bis spätestens 9 Wochen vor Törnbeginn.
b. Wenn Sie sich in einem Zeitraum von weniger als 9 Wochen vor Törnbeginn anmelden, müssen Sie den gesamten Törnpreis unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung entrichten. Wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind, kann der Anbieter den Vertrag kündigen. - Rücktritt durch den Teilnehmer
Sie können jederzeit vor Törnbeginn vom Vertrag zurücktreten, sofern Sie den Rücktritt schriftlich erklären. Je nach Zeitpunkt des Rücktritts fallen pauschale Gebühren an (es empfiehlt sich daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung):
Ab Vertragsabschluss: 50% des Törnpreises.
Ab dem Zeitpunkt der Restzahlung in der Höhe des gesamten Betrages.
Wenn Sie ohne schriftliche Erklärung per Mail, den Törn nicht antreten, gilt dies nicht als Rücktritt, sondern Sie bleiben in voller Höhe des Törnpreises zahlungspflichtig. - Sie können bis zum Tag des Törnantritts eine Ersatzperson benennen, die an Ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Für den Törnpreis und für durch den Eintritt der Ersatzperson entstehende Mehrkosten haften Sie selbstschuldnerisch.
Wenn Sie den angetretenen Törn aus eigenem Antrieb vorzeitig abbrechen, besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung oder Entschädigung. - Rücktritt durch den Anbieter:
Nur wenn auf der Törnausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, kann der Törn bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl zu einem Zeitpunkt von 21 Tagen vor Törnbeginn abgesagt werden. In diesem Fall werden Ihnen bereits auf den Törnpreis geleistete Zahlungen ohne Abzüge umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nicht.
b. Der Vercharterer hat das Recht, vor Törnbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Törns aufgrund bei Vertragsabschluss unvorhersehbarer Gründe unmöglich gemacht oder erheblich beeinträchtigt wird. Zu solchen Gründen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturereignisse, Unwetter, innere Unruhen, Krieg, Streik, behördliche oder gesetzliche Maßnahmen oder eine erhebliche Beschädigung der Yacht. In diesem Fall erfolgt die Rückabwicklung des Mitsegelvertrages. Der Vercharterer wird Ihnen bereits auf den Törnplan geleistete Zahlungen umgehend erstatten. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nicht.
c. Wenn aus einem der unter b. genannten oder anderen, von dem Anbieter nicht zu verantwortenden Gründen der Törn unterbrochen werden muss, ist dem Teilnehmer eine Liegezeit von bis zu 24 Stunden pro Ereignis zuzumuten. Über 24 Stunden hinausgehende Zeit wird Ihnen anteilig von der Törngebühr erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
d. Der Vercharterer besitzt das Recht, den Mitsegelvertrag auch nach Törnbeginn fristlos zu kündigen, wenn ein Teilnehmer den Ablauf des Törns trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so gravierend vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Ende unzumutbar ist. Der Teilnehmer bleibt in diesem Fall den gesamten Törnpreis schuldig. Mögliche Mehrkosten etwa durch eine Rückreise trägt der Teilnehmer selbst. - Leistungen
Mit der Törngebühr sind folgende Leistungen abgegolten: Unterkunft an Bord, Führung des Schiffs durch den Skipper sowie die Benutzung aller Einrichtungen an Bord.
b. Nicht in der Törngebühr enthalten sind daher zB An- und Abreisekosten, die Kosten für Treibstoff, Wasser, möglichen Gebühren für Liegeplätze oder das Befahren gebührenpflichtiger Gewässer, Aufwendungen für die Verpflegung der Crew usw. Die Bootsfrau wird an Bord von der Crew mitverpflegt. - Reisen bei denen das „Relaxpaket“ angeboten wird, ist dies obligatorisch und vom Kunden nicht variabel in der Ausführung und Preis auch wenn man nicht alles in Anspruch nimmt. Es gibt keine Bordkasse. Es werden nur die Kosten für Treibstoff, Wasser, Gebühren für Liegeplätze oder das Befahren gebührenpflichtiger Gewässer extra vor Ort anteilsmäßig an alle Gäste verteilt.
- Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Törns nicht beeinträchtigen. Eine notwendige Änderung des Ausgangs- und Zielhafens durch höhere Gewalt und Änderungen an der Ausstattung gelten nicht als erheblich. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung durch den Vercharterer ist der Teilnehmer zum kostenfreien Rücktritt vom Mitsegelvertrag berechtigt, sofern er dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich geltend macht.
Der Vercharterer behält sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der Reiseroute vorzunehmen, wenn dies aus einem wichtigen Grund notwendig wird. Sollte das Schiff aus Gründen höherer Gewalt einen geplanten Abfahrts- oder Ankunftshafen nicht oder nicht termingerecht erreichen, gehen daraus entstehende Kosten, einschließlich möglicher Transferkosten, zu Lasten des Teilnehmers.
- Weitere Kosten
Zu Törnbeginn wird eine Bordkasse eingerichtet, in die alle Gäste zu gleichen Teilen einzahlen. Aus dieser Bordkasse werden alle durch den Törnverlauf anfallenden Kosten bestritten (z.B. Liegegebühren, Treibstoff sowie Verpflegung der Crew einschließlich des Skippers an Bord und an Land und die Bootsfrau nur an Bord). Ausgenommen sind Reisen bei denen das „Relaxpaket“ gebucht wurde. Siehe Punkt 7. - Haftung und Versicherungen
Sie nehmen am Segeltörn auf eigenes Risiko teil, bleiben voll für sich verantwortlich und haben die jeweils notwendigen oder angeordneten Sicherheitsmaßnahmen selbstständig zu treffen. Ihre Verantwortung als Teilnehmer erstreckt sich auch auf Ihrer Fürsorge unterstellte Personen.
b. Die Haftung des Vercharterer für Schäden, mit Ausnahme von Körperschäden, ist auf den Ersatz unmittelbarer Schäden beschränkt, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Leistungsträger verursacht wurden. Liegen weder Vorsatz noch grob fahrlässiges Verhalten eines Leistungsträgers vor, so ist die Haftung für Schäden auf den doppelten Törnpreis beschränkt.
c. Der Vercharterer haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer an mitgeführten Gegenständen entstehen und die auf Diebstahl oder Umwelteinwirkungen (z.B. Wasser) zurückgehen. Für Wertsachen und Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen.
d. Der Vercharterer haftet nicht für das Verhalten anderer Törnteilnehmer. Für Schäden, die ein Teilnehmer dem Schiff, seiner Besatzung oder anderen Teilnehmern durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zufügt, haftet der Teilnehmer selbst.
e. Das Schiff ist kasko- und haftpflichtversichert. Von Teilnehmern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden fallen in die Haftung des Teilnehmers und sind während des Törns zu begleichen.
f. Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer für den gebuchten Segeltörn als Veranstaltung mit sportlichem Charakter gültigen Unfall- und Krankenversicherung empfohlen. - Schlussbestimmungen
Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Jegliche vertragliche Änderung wird mit einer Gebühr von 50 € in Rechnung gestellt. - Seemeilenbestätigung ist ausschließlich vor Ort am Beginn zu beantragen und ist kostenfrei. Nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich.
- Wünschen oder Beschwerden bitte umgehend vor Ort dem Skipper melden. Nachträgliche Beanstandungen sind nicht möglich.
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die für die Durchführung des Mitsegelvertrages notwendigen personenbezogenen Daten durch SEGELREICH gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Mitsegelvertrags als Rechtsgeschäft sowie für die Kundenbetreuung notwendig ist.
SEGELREICH, AGB Stand 01/2025