AGB & FAQ
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Mitsegelvertrages zwischen dem Vercharterer und Ihnen als Teilnehmer. Mit der Buchung gelten die AGB als anerkannt.
Der Chartervertrag ist kein Pauschalreise- oder Beförderungsvertrag.
- Vertragsabschluss
- Mit der unterschriebenen Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Vercharterer den Abschluss eines Mitsegelvertrages an. Das Relaxpaket ist eine separate Leistung und kann unabhängig vom Mitsegelvertrag zusätzlich gebucht werden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Vercharterers zustande.
- Der Teilnehmer erklärt für sich und die Personen, für die er mit bucht, dass sie frei schwimmen können und gesundheitlich zu einem Segeltörn in der Lage sind (keine ansteckenden Erkrankungen oder Anfallskrankheiten, keine Suchterkrankungen). Voraussetzung für die Mitfahrt an Bord ist, dass alle Teilnehmer in der Lage sind, die Yacht über eine übliche Gangway zu betreten. Über gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Hör-, Sehfähigkeit, Bewegungseinschränkungen) ist vor Vertragsschluss zu informieren.
- Alle Teilnehmer unterstellten sich dem Weisungsrecht des Skippers. Drogen sind an Bord nicht erlaubt.
- Zahlungsbedingungen
Anzahlung, Restzahlung und das ggf. zugebuchte Relaxpaket werden wie oben angegeben fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Vercharteter den gesetzlichen Verzugsschaden geltend machen. Ein Zahlungsverzug berechtigt den Veranstalter zusätzlich zur Kündigung, verpflichtet ihn aber nicht dazu.
- Rücktritt durch den Teilnehmer
- Ein Rücktritt ist jederzeit gegen Gebühr möglich. Gebühr ab Vertragsschluss: 50 % des Reisepreises, ab Zeitpunkt der Fälligkeit der Restzahlung: 100 %. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch des Törns aus eigenem Antrieb erfolgt keine Rückzahlung oder Entschädigung. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.
- Eine Ersatzperson kann gegen eine Gebühr von 10% des Reisepreises (mind. 80€) benannt werden. Diese tritt an Stelle des Teilnehmers in die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ein. Für den Reisepreis haften beide gesamtschuldnerisch. Der Vercharterer kann die Ersatzperson aus triftigen Gründen ablehnen.
- Rücktritt durch den Vercharterer
- Nur wenn auf der Törnausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, kann der Törn bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl zu einem Zeitpunkt von 21 Tagen vor Törnbeginn abgesagt werden. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen ohne Abzüge umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz bestehen nicht, insbesondere nicht für An- und Abreisekosten.
- Der Vercharterer hat das Recht, vor Törnbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Törns aufgrund bei Vertragsabschluss unvorhersehbarer Gründe unmöglich gemacht oder erheblich beeinträchtigt wird. Zu solchen Gründen zählen insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, innere Unruhen, Krieg, Streik, behördliche oder gesetzliche Maßnahmen, z.B. aufgrund von Epidemien oder eine erhebliche Beschädigung der Yacht. In diesem Fall erfolgt die Rückabwicklung des Mitsegelvertrages. Der Vercharterer erstattet bereits auf den Törn geleistete Zahlungen umgehend zurück. Weitere Ansprüche z.B. auf Schadenersatz bestehen nicht.
- Wenn aus einem der unter b. genannten oder anderen von dem Vercharterer nicht zu verantwortenden Gründen, der Törn unterbrochen werden muss, ist dem Teilnehmer eine Liegezeit von bis zu 24 Stunden pro Ereignis zuzumuten. Bei einer über 24 Stunden hinausgehende Zeit wird die Törngebühr anteilig erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Der Vercharterer hat das Recht, den Mitsegelvertrag auch nach Törnbeginn fristlos zu kündigen, wenn ein Teilnehmer den Ablauf des Törns trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so gravierend vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Ende unzumutbar ist.
Der Törnpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Mögliche Mehrkosten, etwa durch eine Rückreise zum Endpunkt und Unterbringungskosten sowie weiteres, trägt der Teilnehmer selbst.
- Leistungen
- Folgende Leistungen sind im Preis enthalten: Unterkunft an Bord, Benutzung aller Einrichtungen an Bord mit Ausnahme WLAN (kann dazu gebucht werden).
- Nicht enthalten in der Törngebühr sind: An-/Abreisekosten, Diesel, mögliche Gebühren für Liegeplätze und das Befahren gebührenpflichtiger Gewässer, Verpflegung.
- Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Törns nicht beeinträchtigen. Eine notwendige Änderung des Ausgangs- und Zielhafens durch höhere Gewalt sowie Änderungen an der Ausstattung gelten nicht als erheblich. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung durch den Vercharterer ist der Teilnehmer zum kostenfreien Rücktritt vom Mitsegelvertrag berechtigt, sofern er dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich geltend macht.
- Der Vercharterer behält sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der Reiseroute vorzunehmen, wenn dies aus einem wichtigen Grund notwendig wird. Sollte das Schiff aus Gründen höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Vercharterers liegen, einen geplanten Abfahrts- oder Ankunftshafen nicht oder nicht termingerecht erreichen, ist eine Haftung des Vercharteres ausgeschlossen. Daraus entstehende Kosten, einschließlich möglicher Transferkosten, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
- Weitere Kosten
Zu Törnbeginn wird eine Bordkasse eingerichtet, in die alle Gäste zu gleichen Teilen einzahlen. Aus dieser Bordkasse werden alle durch den Törnverlauf anfallenden Kosten bestritten (z.B. Liegegebühren, Treibstoff sowie Verpflegung der Crew einschließlich des Skippers an Bord und an Land und die Verpflegung der Bootsfrau an Bord). Ausgenommen sind Reisen, bei denen das Relaxpaket gebucht wurde. Hier werde lediglich die Treibstoff- und Liegegebühren erhoben.
- Haftung und Versicherungen
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer bleibt voll für sich verantwortlich und hat die jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen selbständig zu treffen und angeordnete Maßnahmen zu befolgen. Die Verantwortung erstreckt sich auch auf der Fürsorge unterstellten Personen.
- Die Haftung des Vercharteres bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Der Vercharterer übernimmt keine Haftung für Gepäck und andere eingebrachte Gegenstände sowie für das Verhalten anderer Teilnehmer, gleich aus welchem Grund.
- Für Schäden, die ein Teilnehmer dem Schiff, seiner Besatzung oder anderen Teilnehmern zufügt, haftet der Teilnehmer selbst in vollem Umfang. Offensichtliche Schäden sind während des Törns zu begleichen.
- Dem Teilnehmer wird der Abschluss privaten Haftpflichtversicherung sowie Unfall- und Krankenversicherungen empfohlen.
- Schlussbestimmungen
- Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Jegliche vertragliche Änderung wird mit einer Gebühr von 50 € in Rechnung gestellt.
- Preisangaben gelten vorbehaltlich Druckfehler, Irrtümer oder Änderungen vor Vertragsschluss.
- Wünschen oder Beschwerden müssen umgehend vor Ort dem Skipper gemeldet werden. Nachträgliche Beanstandungen sind nicht möglich.
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die für die Durchführung des Mitsegelvertrages notwendigen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Mitsegelvertrags als Rechtsgeschäft sowie für die Kundenbetreuung notwendig ist.
Stand, November 2025

