AGB & FAQ

Das Relaxpaket gibt es nur auf der „Red Chilly“ auf ausgesuchten Törns und beträgt 150€ pro Person:

  • Bettwäsche
  • Handtücher
  • Liegetücher
  • Einkauf und Zubereitung der Speisen an Bord
  • Nutzwasser
  • Beiboot mit 15 PS
  • Begrüßungsgetränk
  • 6x Frühstücksbrunch
  • 6x Nachmittags Snacks & Kaffee & Kuchen
  • unlimited alkoholfreie Getränke, Trinkwasser an Bord
  • Skipperverpflegung
  • Endreinigung

 

Welche Kosten kommen dann noch hinzu?

  • Hafengebühren anteilig
  • Treibstoff anteilig
  • Alkoholika an Bord zum Einkaufspreis
  • Private Ausgaben an Land
  • Eigenanreise

BORDKASSE für Törns auf der „Red Chilly und bei den Ladytörns:

 

Wenn ihr keine Relaxspaket gebucht habt, dann wird eine Bordkasse geführt:

  • Jeder Gast zahlt einen Betrag am Beginn ein.
  • Gemeinsam wird eine Einkaufsliste erstellt und eingekauft

 

Was wird von der Bordkasse abgerechnet:

  • Essen welches an Bord gegessen wird (inkl. Skipper und Bootsfrau)
  • Essen und Trinken des Skippers an Land (fair use)
  • Hafengebühren
  • Treibstoffkosten
  • Betriebskosten
  • Nutzwasser

 

Was wird NICHT über die Bordkasse abgerechnet:

  • Alkoholische Getränke
  • Essen und Trinken an Land

 

Im Allgemeinen gilt  „Fair use“ für alle. 

Die Bootsfrau ist von der Bordkasse ausgenommen.

  • Jegliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzugen zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
  • Vertragsänderungen, wie zB Umbuchung, Namensänderung, Terminverschiebung etc. werden mit 50€ in Rechnung gestellt.
  • Wir weisen darauf hin, dass eine Reiseversicherung vom Kunden selbst abgeschlossen werden sollte.

INFOBLATT SEGELN NUR FÜR REISEN MIT DER „RED CHILLY“

  • Beginn des Törns ist Samstag, 16:30 Uhr.
  • Wir haben Bier und Wein und eine kleine Auswahl an Spirituosen an Bord. Dies könnt ihr zum Selbstkostenpreis in Anspruch nehmen.
  • Ihr könnt auch selbst gekaufte Getränke und Lebensmittel mit an Bord bringen.
  • An Bord gehen wir barfuß oder mit eigens dafür vorgesehenen Bordschuhen.
  • Für das Schwimmen empfehlen wir Badeschuhe mitzunehmen, da es manchmal spitze Steine oder Seeigel geben kann.
  • Da das Wetter auch einmal trüb sein kann, empfehlen wir eine Wind- und Regenjacke mitzubringen.
  • Zum Schutz vor Insekten an Land und an Deck, bitte nehmt euch selbst etwas mit. In den Kabinen gibt es Insektenstecker.
  • Bitte keine Koffer mitbringen, da man diese nicht verstauen kann. Nur Taschen und Rucksäcke die eingerollt werden können
  • Es gibt einige Schnorcheln und Taucherbrillen an Bord zum Ausborgen. Jedoch nicht alle Größen.
  • Jede Kabine hat 220 Volt Steckdosen und einen Ventilator.
  • Da die Toiletten durch Kirschkerne und Pistazienschalen verstopfen, sind diese an Bord nicht erlaubt (die Reparatur kostet 300€)
  • Die Reeling ist ein Schutz damit keiner von Bord fällt. Sie ist nicht zum Sitzen oder darauf stehen konzipiert.
  • Ins WC kommt nur das was wir vorher gegessen oder getrunken haben. ALLES andere muss in den Mülleimer gegeben werden. (auch das Klopapier) Eine Verstopfung der Anlage ist mit 300 € zu begleichen
  • WC Deckel immer schließen damit nichts unbeabsichtigt hineinfällt.
  • Mit Energie bitte achtsam umgehen: wenn die Kabine verlassen wird, Licht und Ventilator ausschalten
  • Wasser ist eine wertvolle Ressource! Trotz Wasseraufbereitungsanlage wollen wir damit achtsam umgehen!
  • Müll bitte klein zusammendrücken.
  • Bitte zieht euch eine trockene Hose und ein Shirt an, wenn ihr auf den Polstermöbeln unter Deck sitzt.
  • Denk daran, dass durch Wind und Wellengang frei herumliegende Gegenstände über Bord gehen könnten. (zB Handtücher, Badeschuhe, Handys, Brillen…)
  • Trinkwasser gibt aus dem kleinen Wasserhahn in der Küche.
  • Wer außer Sichtweite des Bootes schwimmen möchte, muss dies dem Skipper vorher mitteilen.
  • Rauchen ist nur im Freien, hinten an Deck, gestattet.
  • Ende des Törns ist freitagnachmittag. Die Gäste können bis Samstag 9:00 Uhr an Bord bleiben.

 Im Notfall sind den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten.

 

Pro Person fällt ein Servicebündel von 40€ an . Dies entfällt jedoch bei Reisen mit dem Relaxpaket!

Es beinhaltet:

  • Begrüßungsgetränk
  • Trinkwasser
  • Treibstoff für Beiboot
  • Salz, Pfeffer, Essig, Öl, Zucker,
  • WC- Papier
  • Müllsäcke
  • Küchenpapier
  • Bettwäsche
  • Handtücher
  • Liegetücher
  • Endreinigung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Mitsegelvertrages zwischen SEGELREICH als Veranstalter und Ihnen als Teilnehmer. Mit der Buchung erkennen Sie die AGB an.
Der Mitsegelvertrag ist daher kein Pauschal­reise- oder Beför­de­rungsvertrag.

  1. Vertragsabschluss
    a. Mit der Anmeldung bieten Sie SEGELREICH den Abschluss eines Mitsegelvertrages für einen Segeltörn verbindlich an.
  2. Alle Teilnehmer müssen in der Lage sein, frei zu schwimmen und dürfen nicht an ansteckenden oder Anfalls­­krankheiten leiden. Es obliegt dem Teilnehmer zu beurteilen, ob seine körperliche Konstitution den auf einem Segeltörn zu erwartenden Anforderungen entspricht.
    c. Der Teilnehmer unterstellt sich dem Skipper und informiert den Anbieter vor dem Törn über eventuelle Beeinträchtigungen (z.B. Beeinträchtigungen in der Hör- oder Sehfähigkeit).
    d. Das Mitbringen Drogen an Bord ist nicht gestattet.
    e. Preisangaben gelten vorbehaltlich eventueller Druckfehler, Irrtümer oder Änderungen vor Abschluss des Mitsegelvertrags. Auf erfolgte Änderungen des Törnpreises muss der Anbieter den Teilnehmer vor Abschluss des Mitsegelvertrages hinweisen. Die im Mitsegelvertrag vereinbarte Törngebühr ist bindend; spätere Preisänderungen sind unwirksam.
    f. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung seitens des Anbieters zustande. Sie erhalten von uns eine schrift­liche Buchungsbestätigung, die Sie bitte umgehend sorgfältig prüfen und unterzeichnet an uns per Mail zurücksenden.
  3. Zahlungsbedingungen
    a. Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Törnpreises per Überweisung wird 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig, die Restzahlung des Törnpreises, ohne weitere Zahlungsauf­forderung, ebenfalls per Überweisung bis spätestens 9 Wochen vor Törnbeginn.
    b. Wenn Sie sich in einem Zeitraum von weniger als 9 Wochen vor Törnbeginn anmelden, müssen Sie den gesamten Törnpreis unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung entrichten. Wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind, kann der Anbieter den Vertrag kündigen.
  4. Rücktritt durch den Teilnehmer
    a. Sie können jederzeit vor Törnbeginn vom Vertrag zurücktreten, sofern Sie den Rücktritt schriftlich erklären. Je nach Zeit­punkt des Rücktritts fallen pauschale Gebühren an (es empfiehlt sich daher den Abschluss einer Reiserück­tritts­versicherung):
    Ab Vertragsabschluss: 50% des Törnpreises.
    Ab dem Zeitpunkt der Restzahlung in der Höhe des gesamten Betrages.
    Wenn Sie ohne schriftliche Erklärung per Mail, den Törn nicht antreten, gilt dies nicht als Rücktritt, sondern Sie bleiben in voller Höhe des Törnpreises zahlungspflichtig.
  5. Sie können bis zum Tag des Törnantritts eine Ersatzperson benennen, die an Ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Für den Törnpreis und für durch den Eintritt der Ersatzperson entstehende Mehrkosten haften Sie selbstschuldnerisch.
    c. Wenn Sie den angetretenen Törn aus eigenem Antrieb vorzeitig abbrechen, besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung oder Entschädigung.
  6. Rücktritt durch den Anbieter:
    a. Nur wenn auf der Törnausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, kann der Törn bei Nicht­erreichen der Teilnehmerzahl zu einem Zeitpunkt von 21 Tagen vor Törnbeginn abgesagt werden. In diesem Fall werden Ihnen bereits auf den Törnpreis geleistete Zahlungen ohne Abzüge umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nicht.
    b. Der Veranstalter hat das Recht, vor Törnbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Törns aufgrund bei Vertragsabschluss unvorhersehbarer Gründe unmöglich gemacht oder erheblich beein­trächtigt wird. Zu solchen Gründen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturereignisse, Unwetter, innere Unruhen, Krieg, Streik, behördliche oder gesetzliche Maßnahmen oder eine erhebliche Beschädigung der Yacht. In diesem Fall erfolgt die Rückabwicklung des Mitsegelvertrages. Der Veranstalter wird Ihnen bereits auf den Törnplan geleistete Zahlungen umgehend erstatten. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nicht.
    c. Wenn aus einem der unter b. genannten oder anderen, von dem Anbieter nicht zu verantwortenden Gründen der Törn unterbrochen werden muss, ist dem Teilnehmer eine Liegezeit von bis zu 24 Stunden pro Ereignis zuzumuten. Über 724 Stunden hinausgehende Zeit wird Ihnen anteilig von der Törngebühr erstattet. Weitere Ansprüche sind ausge­schlos­sen.
    d. Der Veranstalter besitzt das Recht, den Mitsegelvertrag auch nach Törnbeginn fristlos zu kündigen, wenn ein Teilnehmer den Ablauf des Törns trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so gravierend vertragswidrig ver­hält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Ende unzumutbar ist. Der Teil­nehmer bleibt in diesem Fall den gesamten Törnpreis schuldig. Mögliche Mehrkosten etwa durch eine Rückreise trägt der Teilnehmer selbst.
  7. Leistungen
    a. Mit der Törngebühr sind folgende Leistungen abgegolten: Unterkunft an Bord, Führung des Schiffs durch den Skipper sowie die Benutzung aller Einrichtungen an Bord.
    b. Nicht in der Törngebühr enthalten sind An- und Abreisekosten, die Kosten für Diesel, möglichen Gebühren für Liegeplätze oder das Befahren gebührenpflichtiger Gewässer, Aufwendungen für die Verpflegung der Crew. Lediglich bei Reisen mit dem gebuchten „Relaxpaket“ sind die Kosten der Verpflegung von Skipper und Bootsfrau bereits gedeckt.
  8. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Törns nicht beeinträchtigen. Eine notwendige Änderung des Ausgangs- und Zielhafens durch höhere Gewalt und Änderungen an der Ausstattung gelten nicht als erheblich. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung durch den Veranstalter ist der Teilnehmer zum kostenfreien Rücktritt vom Mitsegelvertrag berechtigt, sofern er dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich geltend macht.
    d. Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der Reiseroute vorzunehmen, wenn dies aus einem wichtigen Grund notwendig wird. Sollte das Schiff aus Gründen höherer Gewalt einen geplanten Abfahrts- oder Ankunftshafen nicht oder nicht termingerecht erreichen, gehen daraus entstehende Kosten, einschließlich möglicher Transferkosten, zu Lasten des Teilnehmers.

 

  1. Weitere Kosten
    Zu Törnbeginn wird eine Bordkasse eingerichtet, in die alle Gäste zu gleichen Teilen einzahlen. Aus dieser Bordkasse werden alle durch den Törnverlauf anfallenden Kosten bestritten (z.B. etwaige Liegegebühren, Treibstoff sowie Verpfle­gung der Crew einschließlich des Skippers an Bord und an Land und die Bootsfrau nur an Bord). Ausgenommen sind Reisen bei denen das „Relaxpaket“ gebucht wurde.
  2. Haftung und Versicherungen
    a. Sie nehmen am Segeltörn auf eigenes Risiko teil, bleiben voll für sich verantwortlich und haben die jeweils notwendigen oder angeordneten Sicherheits­maß­nahmen selbstständig zu treffen. Ihre Verantwortung als Teilnehmer erstreckt sich auch auf Ihrer Fürsorge unterstellte Personen.
    b. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, mit Ausnahme von Körperschäden, ist auf den Ersatz unmit­tel­barer Schäden beschränkt, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Leistungsträger verursacht wurden. Liegen weder Vorsatz noch grob fahrlässiges Verhalten eines Leistungs­trägers vor, so ist die Haftung für Schäden auf den doppelten Törnpreis beschränkt.
    c. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer an mitgeführten Gegenständen entstehen und die auf Diebstahl oder Umwelteinwirkungen (z.B. Wasser) zurückgehen. Für Wertsachen und Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen.
    d. Der Veranstalter haftet nicht für das Verhalten anderer Törnteilnehmer. Für Schäden, die ein Teilnehmer dem Schiff, seiner Besatzung oder anderen Teilnehmern durch Vorsatz oder grobe Fahrläs­sig­keit zufügt, haftet der Teilnehmer selbst.
    e. Das Schiff ist kasko- und haftpflichtversichert. Von Teilnehmern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden fallen in die Haftung des Teilnehmers und sind während des Törns zu begleichen.
    f. Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer für den gebuchten Segeltörn als Veranstaltung mit sportlichem Charakter gültigen Unfall- und Krankenversicherung empfohlen.
  3. Schlussbestimmungen
    a. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Jegliche vertragliche Änderung wird mit einer Gebühr von 50 € in Rechnung gestellt.
    b. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die für die Durchführung des Mitsegelvertrages notwendigen personenbezogenen Daten durch SEGELREICH gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Mitsegelvertrags als Rechtsgeschäft sowie für die Kundenbetreuung notwendig ist.

 

SEGELREICH, AGB Stand 10/2023

Weitere Fragen bitte an

office@segelreich.com

oder

das Kontaktformular

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